Das Auflösen des Ehevertrages durch Zahlung eines bestimmten Betrages (Chul’)

Wenn das Eheleben nicht auf Gemeinsamkeiten, Liebe und gutem Benehmen der Ehepartner aufbaut, dann wird aus Ruhe und Barmherzigkeit Trauer und Elend. Dies tritt ein, wenn einer der Eheleute seinen Partner nicht mag. Der Islam befiehlt in solch einer Situation sich zu gedulden und dies zu ertragen. Allah (y) sagt:Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt. (Qur´an 4:19)

Doch wenn es soweit kommt, dass von Geduld und Aushalten keine Rede mehr sein kann, hat der Islam den Loskauf vom Ehevertrag erlaubt. Wenn der Ehemann die Frau hasst, so hat er das Scheidungsrecht, doch wenn die Ehefrau den Mann hasst, dann hat sie das Recht, den ehelichen Bund durch den Loskauf aufzulösen. Sie zahlt dem Ehemann den Betrag, den er ihr als Mahr (Brautgabe) gegeben hat, damit er ihre Beziehung auflöst. Dies ist die absolute Gerechtigkeit im Islam, denn der Ehemann hat die Brautgabe bezahlt und die durch die Ehe entstandenen Kosten auf sich genommen. Allah (y) sagt:Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, dass sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, dass die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. (Qur´an 2:229)

Das Ziel des Islam hierbei ist die Wahrung der Menschenwürde vor Beleidigung und Missbrauch und der Schutz der Gesellschaft, indem allem, das der Gesellschaft Schaden zufügen kann, ein Riegel vorgeschoben wird. Denn wenn ein Mann mit einer Frau zusammen ist, die er nicht liebt, oder eine Frau mit einem Mann, den sie nicht liebt, so führt dies viele zweifelhafte und verbotene Beziehungen herbei, wenn es keine starke religiöse Hemmschwelle gibt. Deswegen wurde die Scheidung erlaubt, denn Allah der Allmächtige sprach die Wahrheit: Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Allah ist Allumfassend und Allweise (Qur´an 4:130)