Die Scheidung im Islam
Die Ehe ist im Islam etwas Heiliges. Deswegen bemüht sich der Islam besonders um alles, was die Beziehung zwischen den Ehepartnern stärkt, damit die eheliche Gemeinschaft nicht auseinander bricht. Ich führe für diese Heiligkeit den Beweis an, dass Allah (y) diesen Bund zwischen den Ehepartnern als schwerwiegendes Bündnis bezeichnete, indem Er sagte: …und sie mit euch ein festes Abkommen getroffen haben? (Qur´an 4:21)
Es reicht als Beweis für diese Heiligkeit, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt hat:„Wer die Frau eines Mannes oder dessen Diener betrügt, der gehört nicht zu uns und wer bei etwas Anvertrautem schwört, der gehört nicht zu uns.“ (Sahih Ibn Hibban, Hadith Nr. 4363)
Doch trotz der Heiligkeit, die der Islam der Ehe zugesteht, hat er die Scheidung erlaubt, um diesen Bund zu lösen. Doch es verhält sich, wie der Gesandte Allahs (s) berichtete:„Allah hat nichts erlaubt, das Ihm mehr zuwider ist als die Scheidung.“ (Al-Mustadrek ala Al-Sahihain, Hadith Nr. 2794)
Dies ist dann der Fall, wenn die Probleme des Ehelebens in eine Sackgasse führen, für die es keine andere Lösung als die Scheidung gibt. Dies wurde erlaubt, weil sonst zu befürchten wäre, dass sich Ehebetrug und der dadurch entstehende Schaden an den Nachkommen und das Vererben an Personen, die nicht erbberechtigt sind und dass berechtigte Personen ihrer Rechte beraubt werden und sich schlechte Sitten in der Gesellschaft ausbreiten.
Dies ist jedoch nur unter genau festgelegten Bedingungen und nicht generell erlaubt, damit die Scheidung nicht zum Spiel in den Händen der Toren wird. Die Gelehrten haben erklärt dass die Scheidung:
- Pflicht ist
- Wenn zwei Schlichter im Falle von Zwiespalt zwischen den Eheleuten so entschieden haben, weil Allah (y) sagt: Und wenn ihr Widerstreit (Zerwürfnis oder Trennung) zwischen den beiden (Eheleute) befürchtet, dann setzt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie ein. Wenn sie (beide) eine Aussöhnung wollen, wird Allah sie (beide) in Einklang bringen. Gewiss, Allah ist Allwissend und Allkundig. (Qur´an 4:35)
- Wenn die Frau den Islam nicht praktiziert oder nicht keusch ist. Diese Regel gilt auch für die Ehefrau, sie hat das Recht, die Scheidung zu verlangen, wenn der Ehemann den Islam nicht praktiziert.
- Wenn der Mann schwört, dass er mit seiner Frau keinen Verkehr hat und dies auch länger als vier Monate nicht tut, denn Allah sagt: Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie dann (von ihrem Schwur) zurücktreten, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig. (Qur´an 2:226)
- Unerwünscht (Makruh) ist
wenn es nicht notwendig ist oder es keinen Anlass dafür gibt. Das versucht Iblis, verflucht ist er, zu tun, denn der Gesandte Allahs (s) sagte:„Wahrlich Iblis setzt seinen Thron auf das Wasser und schickt dann seine Truppen aus. Der rangniedrigste unter ihnen führt am schlimmsten in Versuchung. Der eine kommt und sagt: „Ich habe dies oder jenes gemacht.“ Worauf er sagt: „Du hast nichts gemacht.““ Er fuhr fort: „Dann kommt ein anderer und sagt: „Ich habe nicht von ihm abgelassen, bis ich ihn von seiner Frau getrennt habe“, dann lehnt er (Iblis) sich zu ihm herab und sagt: „Ja, du bist es.“ (Sahih Muslim, Hadith Nr. 2813)
- Erlaubt (Mubah) ist
wenn die Ehefrau sich schlecht benimmt oder nichts vom Eheleben versteht. Allerdings soll man Geduld haben, vor allem, wenn die beiden ein Kind haben.
- Verboten (Haram)
wenn der Mann sich von seiner Frau während ihrer Menstruation scheiden lässt oder wenn zwischen zwei Perioden Geschlechtsverkehr stattgefunden hat (Anm. d. Übers.: Die hat den Sinn, dass die Scheidung nicht aus emotionalen Gründen vollzogen wird). Allah sagt:Oh Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet (erfasst) die Wartezeit. (Qur´an 65:1)
Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete, dass er zur Zeit des Gesandten Allahs (s), die Scheidungserklärung von seiner Frau sprach, während sie ihre Monatsregel hatte. Da fragte (sein Vater) Umar ibn AlKhattab den Gesandten Allahs (s), und der Gesandte Allahs (s) sagte: „Befehle ihm, dass er sein eheliches Verhältnis mit seiner Frau wieder herstellt und mit ihr solange wie üblich lebt, bis sie von ihrer Regel frei ist. Dann soll er solange warten, bis sie ihre Regel wieder hat und dann davon wieder frei wird. Hierdann kann er die Entscheidung darüber treffen, ob er die Ehe mit ihr aufrechterhält, oder sich für die Scheidung entscheidet, bevor er sie berührt. Dies ist die Wartezeit für die Frau, welche Allah für ihre Scheidung vorgeschrieben hat.“ (Sahih Buchari, Hadith Nr. 5251)