Heirat im Islam

Da der Islam es nicht erlaubt, den Geschlechtstrieb auf irgendeine Art und Weise außer durch die Ehe zu befriedigen, weil Allah (y), den Menschen nicht wie irgendein anderes Geschöpf erschaffen wollte, das seine Triebe einfach uneingeschränkt auslebt und bei dem sich Männchen und Weibchen ohne Ordnung und Regeln fortpflanzen, hat der Islam das geeignete System für seine Meisterung geschaffen, zu dessen Eigenschaften es gehört, dass er seine Ehre bewahrt und seine Würde aufrecht erhält.

Er machte aus der Beziehung zwischen Mann und Frau eine ehrenhafte Beziehung, die auf dem Einverständnis beider beruht, was durch Einverständnis und Annahme des anderen als äußerliches Kennzeichen und durch die Bezeugung (vor zwei Zeugen), dass ein jeder nun dem anderen gehört, bekundet wird. Dadurch hat er dem Trieb seinen sicheren Weg gegeben und die Nachkommen vor dem Verlorengehen bewahrt. Und er bewahrt die Frau davor, dass sie für jeden, dem danach gelüstet, eine erlaubte Weide ist. Er hat den Mutterinstinkt, der durch das Mitgefühl der Väterlichkeit gehütet wird, zum Kern der Familie gemacht und behütet sie.

Dadurch wächst sie gut heran und bringt reife Früchte hervor. Dieses System wollte Allah und dabei ließ Er den Islam und vernichtete alles andere. (Zitatende: Fiqh der Sunna, Bd. 2, S. 7, vom Scheich Sayyid Sabiq).

Vielleicht ist es angebracht, wenn wir, wenn auch nur sehr kurz, die Schritte der islamischen Ehe erläutern und durch Allah kommt der Erfolg.

Kriterien zur Auswahl der Ehefrau

Der Islam hat seine eigene Ansicht über die Auswahlkriterien der Ehefrau, denn es geht schließlich nicht nur um die Befriedigung der sexuellen Wünsche. Die Ehe ist der Kern für die Bildung einer Familie, deshalb regt der Islam an, denjenigen auszuwählen, der dazu beiträgt, dass die eheliche Gemeinschaft fortbesteht und eine rechtschaffene Familie gegründet wird, deren Mitglieder die Pflichten gegenüber ihrer Religion und der Gesellschaft erfüllen. Dies kann nur durch eine rechtschaffene religiöse Ehefrau mit gutem Charakter zustande kommen, die Allah fürchtet und den Pflichten derjenigen nachkommt, die Allah in ihre Obhut gegeben hat – ohne dabei jedoch die anderen Gesichtspunkte wie Schönheit und ähnliche Eigenschaften zu vernachlässigen. Allah (y) sagt: Und verheiratet die noch ledigen (Männer und Frauen) unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklaven und euren Sklavinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie durch Seine Huld reich machen. Allah ist Allumfassend und Allwissend. (Qur´an 24:32)

Der Gesandte Allahs (s) legte die Eigenschaften dar, die bei der Ehe erwünscht werden, doch er konzentrierte sich dabei, wie bereits erwähnt, auf das Wesentliche und Andauernde, die Rechtschaffenheit und die Religion. Er sagte: „Eine Frau wird wegen vieren geheiratet: wegen ihrem Vermögen, wegen ihrer Herkunft, wegen ihrer Schönheit und wegen ihrer Religion, so gewinne mit der Religiösen, sonst werden deine Hände staubig sein.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4802)

Der Islam will damit einen Ehepartner, über den der Gesandte Allahs (s) mit folgenden Worten berichtete: „Der vollkommenste der Gläubigen im Glauben ist derjenige, der unter ihnen den besten Charakter hat. Und die besten unter euch, sind die besten unter euch zu ihren Frauen.“ (Sahih Ibn Hibban, Hadith Nr. 4176)

Und wer will denn nicht eine Ehefrau, über die der Gesandte Allahs (s) sagte, als er darüber befragt wurde: „Welche Frauen sind die besten?“ und er antwortete: „Diejenige, die ihn erfreut, wenn er sie ansieht, die ihm gehorcht, wenn er ihr etwas befiehlt und die ihm nicht zuwider ist und ihm in Angelegenheiten des Vermögens widerspricht.“ (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr. 9585)

Der Islam will ein muslimisches Zuhause, aus dem die muslimische Gesellschaft entsteht und das zum Guten rät und es ans Herz legt und das so ist, wie der Prophet (s) berichtete: „Möge Allah sich dem Manne erbarmen, der in einem Teil der Nacht aufsteht und betet und seine Frau weckt und ihr, wenn sie es ablehnt, Wasser ins Gesicht spritzt. Möge Allah sich der Frau erbarmen, die in einem Teil der Nacht aufsteht und betet und ihren Mann weckt und ihm, wenn er es ablehnt, Wasser ins Gesicht spritzt.“ (Sahih Ibn Khuzaimah, Hadith Nr. 1148)

Das erlaubte Anschauen (des Partners vor der Ehe), das der Islam befiehlt und empfiehlt

Der Islam bemüht sich darum, eine Ehe zu bilden, deren Bande nicht zerreißen. Wenn die Religion und der Charakter die Hauptauswahlkriterien sind, so heißt dies jedoch nicht, dass er das Aussehen und die Äußerlichkeiten vernachlässigt, damit beide Seiten bei dieser Angelegenheit erst dann aufeinander zukommen, wenn sie absolut von allen Aspekten des anderen überzeugt sind und auch mit dem Äußeren des anderen zufrieden sind.

Es ist also erlaubt, dass jeder der beiden den anderen anschaut„Zum Gesandten Allahs kam einst ein Mann und unterrichtete ihn darüber, dass er um die Hand einer Frau der Ansar („Helfer“, urspr. Einwohner Medinas) angehalten hatte.“ Da fragte er ihn: „Hast du sie angeschaut?“ was er verneinte, da sagte er: „Geh und schau sie an, denn wahrlich in den Augen der Ansar ist etwas.“ (Sahih Muslim, Hadith Nr. 1424)

Der Prophet (s) erklärte auch die Weisheit, die hinter dem Anschauen des Verlobten steckt. Von Anas wird überliefert, dass Almughira ibn Schu’ba um die Hand einer Frau anhielt. Da sagte der Prophet (s):„Geh und schau sie an, denn es ist angemessener, dass ihr euch gut miteinander versteht.“ (Sahih Ibn Hibban, Hadith Nr. 4043)

Dies dient auch dem Zwecke, dass der Islam eine rechtschaffene gute Gesellschaft ist, die mit Allahs Erlaubnis weit entfernt von gesellschaftlichen Problemen ist. Da die Liebe im Islam eine natürliche und veranlagte Angelegenheit ist, wobei damit die Liebe zwischen Mann und Frau gemeint ist, bestätigt er das, was so genannte unschuldige Liebe ist und erhöht ihren Stellenwert, damit sie sich von Schandhaftigkeit und niederer Gesinnung abhebt, indem sie in die richtigen Bahnen gelenkt wird. Der Islam zeigt die Methode, mit der diese Liebe gestärkt wird und auch anhält. Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Es gibt für zwei sich Liebende nichts Besseres als die Ehe.“ (Al-Mustadrek ala Al-Sahihain, Hadith Nr. 2677)

Der Islam fordert dazu auf, Fürsprache für die Zusammenführung zweier sich Liebender zu machen und barmherzig mit ihnen zu sein, wenn sie rechtschaffen sind, indem man sich darum bemüht, ihnen die Ehe zu erleichtern. Von Ibn Abbas (d) wird überliefert, dass er sagte: “Dass der Mann von Barira, ein Sklave, der Mughith genannt wurde, hinter ihr her lief und so sehr weinte, dass ihm die Tränen über seinen Bart rannen. Da sagte der Prophet (s) zu Abbas: „Oh Abbas, wunderst du dich nicht über die Liebe von Mughith für Barira und den Hass Bariras für Mughith?“ Da sagte der Prophet (s): „Wenn du ihn doch zurücknehmen würdest.“ Doch sie entgegnete: „Oh Gesandter Allahs, befiehlst du mir?“ Er antwortete: „Ich lege nur Fürsprache für ihn ein.“ Da sagte sie: „Ich bedarf seiner nicht.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4979)

Der Islam fordert auch dazu auf, dass ein Mann seine Tochter oder Dienerin, nachdem sie es erlaubt hat und einverstanden ist, aufrichtigen Männern zur Ehe anbietet. Denn der Vormund ist in der Regel mehr um seine Untergebenen besorgt. Allah (y) sagt über die Geschichte Mūsās (Mose)(a):Und als er sich Madyan zuwandte, sagte er: “Vielleicht wird mein Herr mich den rechten Weg leiten.” Als er nun zum Wasser von Madyan kam, fand er dort eine (ganze) Gemeinschaft von Menschen, die (ihr Vieh) tränkten. Und er fand außer ihnen zwei Frauen, die (ihre Tiere) fernhielten. Er sagte: “Was ist mit euch beiden?” Sie sagten: “ Wir tränken (unsere Tiere) nicht, bis die Hirten (ihr Vieh) weggetrieben haben. Und unser Vater ist ein hochbetagter Greis.” Da tränkte er ihnen (ihre Tiere). Hierauf zog er sich zurück in den Schatten und sagte: “Mein Herr, ich bin dessen bedürftig, was Du auch immer an Gutem zu mir herabsendest.” Da kam die eine von den beiden zu ihm, indem sie verschämt einherging. Sie sagte: “Mein Vater ruft dich, um dir den Lohn dafür zu entrichten, dass du uns (die Tiere) getränkt hast.” Nachdem er zu ihm gekommen war und ihm die Geschichte berichtet hatte, sagte er: “Fürchte dich nicht; du bist dem ungerechten Volk entkommen.” Die eine von den beiden sagte: “O mein lieber Vater, nimm ihn in Dienst, denn der Beste, den du in Dienst nehmen kannst, ist der Starke und Vertrauenswürdige.” Er sagte: “Ich will dich mit einer dieser meiner Töchter verheiraten unter der Bedingung, dass du acht Jahre (Pilgerfahrten) in meinen Dienst trittst. Wenn du sie aber auf zehn vollmachst, so steht es (die Entscheidung darüber) bei dir. Ich will dir keine Härte auferlegen. Du wirst mich, wenn Allah will, als einen der Rechtschaffenen finden. Er sagte: “Dies sei zwischen mir und dir (abgemacht). Welche der beiden Fristen ich auch erfülle, so darf es keine Bedrängnis (keine weiteren Forderungen) gegen mich geben. Und Allah ist Sachwalter über das, was wir (hier) sagen.” (Qur´an 28:22-28)

Von Salim Ibn Abdullah ibn Umar (d) wird überliefert, dass er berichtete, dass Umar ibn Al-Chattab als Hafsa bint Umar wegen Chunais ibn Hadhafa Assahmi, der ein Gefährte des Propheten (s) war und in Medina starb, verwitwet wurde, sagte: „Ich kam zu Uthman ibn Affan und bot ihm Hafsa an, da sagte er: „Ich werde sehen.“ Da wartete ich einige Tage und traf ihn wieder und er sagte: „Mir scheint es besser, in dieser Zeit nicht zu heiraten.“ Da sagte Umar: „Ich traf darauf Abu Bakr Assiddiq und sagte: „Wenn du willst, gebe ich dir Hafsa bint Umar zur Frau“, doch Abu Bakr schwieg und entgegnete mir nichts und ich war um ihn mehr bemüht als um Uthman, doch da hielt der Gesandte Allahs (s) um ihre Hand an und ich gab sie ihm zur Frau. Da traf ich Abu Bakr und er sagte mir: „Vielleicht warst du erbost, als du mir Hafsa angeboten hast und ich nichts entgegnete?“ Umar sagte: „Ich bejahte, da sagte Abu Bakr: „Es hat mich nichts daran gehindert, dein Angebot anzunehmen, außer dass ich wusste, dass der Gesandte Allahs (s) sie erwähnte und ich wollte nicht das Geheimnis des Gesandten Allahs ausplaudern, doch wenn er abgelehnt hätte, dann hätte ich angenommen.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4830)

Heiratsvertrag, Brautgabe und Gastmahl (Walīma)

Zu den Grundsäulen der Ehe im Islam und den Bedingungen für deren Richtigkeit gehören:

  • Das Einverständnis beider Seiten. Weil der Prophet (s) sagte:„Die schon einmal Verheiratete wird nicht verheiratet, bis sie dazu aufgefordert wird und die Jungfrau wird nicht verheiratet, bis sie um Erlaubnis gebeten wird.“ Die Gefährten fragten: „Oh Gesandter Allahs, wie gibt sie ihre Zustimmung?“ – „Ihre Zustimmung ist ihr Schweigen.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4843)

    Wenn eine Frau ohne ihr Einverständnis verheiratet wurde, so hat sie das Recht, den Ehevertrag aufzulösen. Der Beweis hierfür ist der Hadith von Al-Khansaa Bint Juzam Al-Ansariah:„Dass ihr Vater als sie defloriert (Frau ohne Ehemann - Witwe oder geschieden) war, sie verheiratete ohne ihre Zustimmung, da wollte sie es nicht, und kam zu dem Gesandten, und er hat diese Heirat rückgängig gemacht.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 6546)

    Dies alles hat den Zweck, die Familie davor zu bewahren zerstört zu werden und weil sonst zu befürchten ist, dass sich Schandhaftigkeit durch Ehebruch ausbreitet, der daher rührt, dass einer der beiden Partner den anderen gar nicht liebt.“

  • Man muss wissen, dass der Vormund (der Frau) und seine Zustimmung eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Ehe ist, weil der Gesandte Allahs (s)sagte:„Keine Ehe ohne Vormund und zwei vertrauenswürdige Zeugen und alle Ehen ohne dies sind ungültig. Wenn sie sich nicht einig sind, so ist der Herrscher der Vormund derjenigen, die keinen Vormund hat.“ (Sahih Ibn Hibban, Hadith Nr. 4075)

    Der Grund hierfür ist die Bewahrung der Verwandtschaftsbande und weil der Vormund meistens am besten über das Bescheid weiß, was für die ihm Anvertraute gut ist und sich auch mehr darum bemüht. Denn er würde nur jemanden für sie auswählen, von dem er sicher denkt, dass sie mit ihm glücklich sein wird.

    Gesetzt den Fall, dass die Frau keinen Vormund hat oder dass ihre Vormünder sie daran hindern, eine heiratsfähige Person zu heiraten, dann wird die Vormundschaft auf den Herrscher übertragen, weil der Prophet (s) im vorigen Hadith sagte:„…und der Herrscher ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund hat.“

    Von Ibn Abbas (d) wird überliefert, dass er über den Vers: O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht (und haltet sie nicht (vor der Heirat mit einem anderen) ab), um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt. (Qur´an 4:19)

    „Wenn jemand starb, dann hatten seine Vormünder das größte Anrecht auf dessen Frau. Wenn einige von ihnen es wollten, heiratete er sie und wenn sie es wollten, verheirateten sie diese und wenn sie wollten gaben sie diese niemandem zur Frau. Sie hatten also ein größeres Recht über sie als ihre Familie, doch dann wurde dieser Vers wegen dieser Angelegenheit offenbart.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4303)

  • Wenn sich beide Seiten geeinigt haben, so ist es für den Ehemann Pflicht, die Brautgabe (Mahr) der Frau festzulegen und zu zahlen, weil Allah (y) sagt:Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich. (Qur´an 4:4)

    Man soll die Brautgabe nicht übermäßig hoch ansetzen, weil der Gesandte Allahs (s) sagte: „Zum Glück (Segen) einer Frau gehört es, dass man leicht um ihre Hand anhalten kann, dass ihre Brautgabe leicht ist und dass es ihrer Gebärmutter leicht fällt.“ Urwa sagte: „dies bedeutet, dass ihrer Gebärmutter die Geburt leicht fällt.“ (Al-Mustadrek ala Al-Sahihain, Hadith Nr.2739)

    Und hierzu sagte Omar bin Al-Khatab :„Überteuert nicht die Brautgabe der Frauen, denn wenn dies eine edle Charaktereigenschaft oder gottesfürchtige Tat bei Allah wäre, dann hätte es Muhammad (s) wohl am ehesten getan. Er hat keiner seiner Frauen noch seiner Töchter mehr als zwölf Auqiya als Brautgabe festgelegt.“ 12 Auqiya (Gewichtseinheit=37 g) (ca. 444 g).” (Sahih Ibn Hibban, Hadith Nr. 4620)

    Es ist auch wichtig, dass man beachtet, dass das Einhalten der Bedingungen, auf die sich beide Seiten nach der Ehe einigen, Pflicht ist, wenn man Bedingungen festgelegt hat. Denn der Gesandte Allahs (s) sagte:„Die Bedingungen, die man am meisten (und genauesten) einhalten muss, sind diejenigen, mit denen ihr die Geschlechtsteile halal (erlaubt) gemacht habt.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 2572)

    Damit Glanz, Glückseligkeit und die Freude aller voll zur Geltung kommen, hat der Islam die Walima (Hochzeitsessen) vorgeschrieben, zu der die Verwandten und Bekannten eingeladen werden, damit die Ehe bekannt gemacht wird. Von Anas ibn Malik (d) wird überliefert, dass er sagte: „Als Abdurrahman ibn Auf (d) in Medina ankam, verbrüderte der Prophet (s) diesen mit Sa’d ibn Arrabî’ Alansârî. Letzterer bot ihm an, mit ihm seine Familie und sein Vermögen zu teilen, doch Abdurrahman sagte: „Möge Allah dich in deiner Familie und deinem Vermögen segnen, führe mich zum Markt.“ Er machte einen kleinen Gewinn durch (den Verkauf von) Trockenjoghurt und Fett. Da sah ihn der Prophet (s) nach einigen Tagen und es war eine Spur von gelber Farbe an ihm. Der Prophet (s) fragte: „Wegen was, oh Abdurrahman?“ worauf er entgegnete: „Oh Gesandter Allahs, ich habe eine Frau von den Ansar geheiratet.“ Da sagte er: „Und was hast du ihr angeboten?“ er antwortete: „Das Gewicht eines Dattelkerns in Gold.“ Da sagte der Prophet (s): „Mach eine Walima und sei es auch nur mit einem Schaf (als Festessen).“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.3722)

    Man soll bei dem Gastmahl (Walima) nicht verschwenderisch sein, denn der Prophet (s) sagte:„Verschwendet nicht, denn die Verschwender sind die Brüder der Teufel und Schaitan leugnete seinen Herrn oft.“

    Und handle nicht ganz verschwenderisch, die Verschwender sind die Brüder der Satane; und der Satan ist gegenüber seinem Herrn sehr undankbar. (Qur´an 17:27)

    Wer eingeladen wurde, muss der Einladung folgen, außer wenn er einen triftigen Grund hat, denn der Prophet (s) sagte:„Wenn jemand von euch zur Walima eingeladen wird, dann soll er kommen.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4878)

    Wer bei einer Walima zu Gast ist, soll für die Gastgeber der Walima beten (Dua), was vom Propheten (s) überliefert wurde, der sagte:„Oh Allah, vergib ihnen, sei barmherzig mit ihnen und segne sie in dem, was Du ihnen an Gaben (Rizq) überreichst.“ (Sahih Ibn Hibban, Hadith Nr. 5299)

    Und man soll für das Brautpaar das folgende Gebet sprechen, das vom Propheten (s) überliefert wurde:„Möge Allah es für dich segnen, möge Er dich segnen und möge Er euch im Guten zusammenführen.“ (Al-Mustadrek ala Al-Sahihain, Hadith Nr.2745)

    Und der Islam erlaubt nur bei dieser Gelegenheit (der Walima) für Frauen die Verwendung von Trommeln und Gesang, der jedoch weit entfernt von verwerflichen, anzüglichen und Triebe weckenden Inhalten sein soll. Dies dient dem Zwecke, die Ehe bekannt zu machen und die Nachricht zu verbreiten, denn der Prophet (s) hat zu Aischa (d) gesagt, als eine Frau einen Mann der Ansâr heiratete:„Oh Aischa, habt ihr euch nicht vergnügt? Denn wahrlich den Ansâr gefallen Vergnügungen.“ (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4867)